Chemikalien, die bei der Veredlung als Textilhilfsmittel, Farbmittel und Textilgrundchemikalien in der Textilindustrie eingesetzt werden, sind zum Teil schwer abbaubar und können in den biologischen Kläranlagen nur bedingt abgebaut werden.
Deshalb wird eine stetige Weiterentwicklung des Standes der Technik von der Abwasserverordnung eingefordert.
Die Wirksamkeit der eingesetzten Technik muß daher unbedingt überwacht werden!