Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellen Einleitungen von Abwasser aus Kanalisation oder aus Abwasserbehandlungs- bzw. Kläranlagen in Gewässer Benutzungen dar, für die eine behördliche Erlaubnis zu erteilen ist!
Unter anderem ist das Verdünnungsverbot oder das Verbot der Verlagerung von Umweltbelastungen in andere Umweltmedien zu beachten.
Der Betreiber einer Abwasseranlage ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen.
Wir helfen Ihnen dabei!