Eigenkontrolle für kommunale Anlagen und Kleinkläranlagen
Wer eine Kläranlage betreibt – von der kommunalen Anlage bis zur Kleinkläranlage am Eigenheim – ist zur regelmäßigen Eigenkontrolle verpflichtet und muss die Ablaufwerte einhalten. Die Grenzwerte richten sich nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Abwasserverordnung (AbwV).
Die entscheidenden Ablaufparameter lassen sich mit Schnelltests direkt vor Ort überwachen: der Sauerstoffbedarf über CSB und BSB5, die Nährstoffe über Ammonium, Nitrat, Nitrit, Phosphat und gesamt-Stickstoff sowie der organische Kohlenstoff über TOC. So erkennen Sie eine nachlassende Reinigungsleistung früh – bevor sie im amtlichen Bescheid auffällt.
Regelmäßige Kontrolle sichert die Ablaufwerte und schützt vor Beanstandungen. Die passenden Küvettentests, Reagenzien und Photometer für Ihre Parameter finden Sie unten.
🔬 Auswahl von Parametern für häusliches und kommunales Abwasser bzw. Kläranlagen